Wer nicht versicherungspflichtig ist und sich nicht freiwillig gesetzlich versichern will, kann sich privat versichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in einem privaten Tarif sind gute Gesundheitsverhältnisse (Gesundheitsprüfung wie bei VVG Schweiz).
Die Beiträge sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und werden vom Arbeitgeber auch hälftig übernommen. Hier gilt, wie in der Schweiz, die Pro-Kopf-Prämie. Die Versicherungsleistungen sind individuell.
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