Die GKV ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Heute sind in ihr rund 86 Prozent der Bevölkerung versichert und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern (vgl. § 1 SGB V). Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch Beiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen bzw. der Beitragshöhe (Ausnahme z.B. Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld und Krankheitsrisiko) gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Träger der GKV sind die nach Kassenarten gegliederten gesetzlichen Krankenkassen, die als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig sind.
Solidaritätsprinzip
Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich – anders als beim Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Bei pflichtversicherten Beschäftigten werden die Beiträge zur GKV nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts bemessen.
Der Anspruch auf medizinische Leistungen ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe. Nur bei Leistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Krankengeld) spielt die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts eine Rolle. Die Leistungen richten sich nach dem Maß der individuellen Bedürftigkeit, die Beitragslast nach dem Maß der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit.
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder) der Mitglieder einer Krankenkasse als eigene Versicherungsform ausgestattet: Als Folge des Solidaritätsprinzips sind die Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. So müssen sie z. B. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Seit April 2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht für alle.
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