Formular E106 im Doppel
Die Schweizer Grundversicherung (KVG) ist die Pflichtkasse für Grenzgänger, weswegen eine Befreiung von der Versicherungspflicht in diesem Modell nicht notwendig ist.
Unterstellt sich der Grenzgänger dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) und versichert sich in der Schweiz im Tarif euroline, erhält er bei Vertragsabschluss das Formular E106 im Doppel, welches er in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl hinterlegt. Er erhält dann von der betreffenden Kasse eine Versichertenkarte für den Leistungsbezug im Wohnstaat, der Arzt rechnet mit der Kasse direkt ab.
Für den Leistungsbezug in der Schweiz erhält der Versicherte eine Karte von Vivao Sympany.
Der Beitrag wird ausschließlich an die Schweizer Krankenkasse entrichtet, direkte Beiträge für die aushelfende Deutsche Krankenkasse werden nicht bezahlt.
Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine feste Jahresfranchise in Höhe von 300,00 CHF, zuzüglich 10% pro Rechnung, der maximale Anteilsbeitrag zur Rechnung beträgt 700,00 CHF.
Lässt sich der Versicherte in Deutschland behandeln, gelten die kassentypischen Zuzahlungen wie etwa für Krankenhaus, Medikamente und Heil- sowie Hilfsmittel.
Wichtig: Im Pflegefall stehen Grenzgängern keine Geldleistungen zur Verfügung. Wir raten daher eindringlich zu einer zusätzlichen Absicherung.
Durch das bilaterale Abkommen sind Sie zwar sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz versichert, jedoch bestehen in beiden Ländern Leistungslücken, welche Sie mit den entsprechenden Zusatztarifen schließen können.
Alle Fragen zur Krankenversicherung und Zusatzversicherungen für Grenzgänger beantworten wir Ihnen gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
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