Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, welche Ihren Wohnsitz nicht im Arbeitsland haben und im Besitz einer Grenzgängerbewilligung oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung (für drei Monate) sind.
Ein Grenzgänger hat vier Möglichkeiten sich zu versichern:
Nähere Informationen zu den vier Krankenversicherungsmodellen finden Sie in der Navigation rechts. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Wir empfehlen allen Grenzgängern, eine Pflegeversicherung in Deutschand abzuschließen. Für alle in Deutschland lebenden Personen besteht eine Pflegepflicht. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Krankenpflegeversicherung in der Schweiz.
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