Wann haben Sie Anspruch darauf?
Wenn Sie in der Schweiz tätig sind.
Vorgehensweise:
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
◊ Formulare
Laufzeit:
- beim Erreichen der Altersgrenze
- beim Abschluss der Ausbildung
- beim Tod des Kindes
Die Auszahlung
Voraussetzungen auf Auszahlung des vollen Kindergeldes bei der deutschen Kasse:
Ist dies nicht der Fall erhalten Sie die Familienzulage aus der Schweiz. Die daraus entstehende Differenz zum deutschen Kindergeld erhalten Sie dann von der deutschen Kasse.
Ausnahme:
Ist dies nicht der Fall wird nur die Familienzulage aus der Schweiz ausbezahlt. Ein Ausgleich aus Deutschland findet nicht statt.
Hinweis
Seit 2012:
Erst Ausbildung
Keine Einschränkung
Zweit Ausbildung
Folgende Beträge erhalten Sie momentan in der Schweiz:
Bis zum 18 Lebensjahr 200 CHF (Kinderzulage)
Vom 18 Lebensjahr bis 25 Lebensjahr 250 CHF (Ausbildungszulage)
Folgende Beträge erhalten Sie momentan in Deutschland:
01.01.2017 01.01.2018
1. und 2. Kind 192 € 194 €
3. Kind 198 € 200 €
ab 4. Kind 223 € 225 €
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